Mögliche Neuordnung der LVP-Sammlung (gelbe Säcke) ab 2025

Die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) wird privatwirtschaftlich von den dualen Systemen (derzeit 12 Systeme) organisiert und ist nicht Teil der öffentlich-rechtlichen Entsorgung. Gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen die dualen Systeme sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern (örE; Kreis Soest und Kommunen) bezüglich der Sammelstrukturen abstimmen.

 

Das 2019 neu erlassene VerpackG gibt den örE außerdem die Möglichkeit eine Rahmenvorgabe zur Ausgestaltung der Sammlung von gebrauchten Verpackungen zu erstellen (Sammlung über Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen).

 

Die Rahmenvorgabe darf gemäß VerpackG jedoch nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, welchen der örE der in seiner Verantwortung durchzuführenden Sammlung der gemischten Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen zugrunde legt.

 

Die dualen Systeme schreiben die Sammlung von LVP zurzeit jeweils für den Zeitraum von 3 Jahren aus. Das heißt, private Entsorgungsunternehmen können sich für den Auftrag bewerben und der „Bestbieter" erhält i. d. R. den Auftrag für die Sammlung von LVP im Vertragsgebiet (hier Kreis Soest). Diese Ausschreibung erfolgt im April 2024.

 

Somit müssen spätestens bis März 2024 die Sammelmodalitäten für den Vergabezeitraum 2025 bis 2027 mit den dualen Systemen verhandelt und abgestimmt sein. Von den dualen Systemen wird hierfür ein sog. Ausschreibungsführer bestimmt, der dann mit dem örE eine Abstimmungsvereinbarung verhandelt. Der Entsorgungswirtschaft Soest (ESG) ist hierfür das Verhandlungsmandat übertragen worden und übernimmt somit die Aufgabe des örE.

 

Als Voraussetzung für eine mögliche Neuordnung der LVP-Sammlung sind in 2023 folgende Vorbereitungen zu treffen:

die Detail-Betrachtung und Abwägung der Systemgestaltung (Alternative Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstofftonne)

und die Abstimmung mit den Städten und Gemeinden bis Ende 2023.

 

Bis März 2024 (rechtzeitig vor LVP-Ausschreibung) erfolgen dann die Verhandlungen mit dem Vertreter der Systeme über das Gesamtpaket der Abstimmung im Zeitraum 2025-2027:
   • Systemfestlegung LVP

   • Nebenentgelte

   • PPK-Mitbenutzungsentgelte

 

 

Nachfolgend sind die Vor-und Nachteile der Systeme gelber Sack, gelbe Tonne und Wertstofftonne kurz zusammengefasst:

Vorteile (+) Nachteile (-)
  • gute Sichtbarkeit von Fehlbefüllungen
  • Kunststoffeinsatz bei den Säcken
  • flexible Unterbringung im Haushalt
  • Vorhaltung und Ausgabe durch Verteilerstellen notwendig
  • flexibel bei Mehrbedarf (keine Mengenbegrenzung)
  • Zweckentfremdung
  • laufendes System – alle Voraussetzungen vorhanden
  • Verunreinigungen durch Einreißen, Tierverbiss oder Verwehungen
  • Kostenübernahme komplett durch DSD
 
Vorteile (+) Nachteile (-)
  • saubere Erfassung
  • erhöhter Sammelaufwand
  • Verbesserung des Stadtbildes an den Sammeltagen
  • begrenzte Kapazität (ausschließlich das vorhandene Tonnenvolumen)
  • Ausgabe der Säcke entfällt
  • hohe Fehlwurfquote / Verschlechterung der Sortierqualität
  • Kostenübernahme komplett durch DSD
  • zusätzlicher Stellplatz erforderlich
 
  • Anpassung der Abfallsatzungen erforderlich (Mindestleerung und -volumen)
Vorteile (+) Nachteile (-)
  • saubere Erfassung  (wie Gelbe Tonne)
  • erhöhter Sammelaufwand
  • Verbesserung des Stadtbildes an den Sammeltagen (wie Gelbe Tonne)
  • begrenzte Kapazität
  • Ausgabe der Säcke entfällt (wie Gelbe Tonne)
  • hohe Fehlwurfquote / Verschlechterung der Sortierqualität
  • Sammlung von stoffgleicher Nichtverpackung (20 bis 28 %)
  • zusätzlicher Stellplatz erforderlich
  • Erleichterung der Mülltrennung
  • Anpassung der Abfallsatzungen erforderlich (Mindestleerung und -volumen)
  • einheitliches Wertstoffsystem schafft Akzeptanz in der Bevölkerung
  • Beteiligung an den Kosten für Beschaffung, Verteilung und Unterhaltung der Tonnen
  • bessere Mülltrennung ermöglicht mehr Recycling
  • Beteiligung an den Kosten der Verwertung/Entsorgung
 
  • zusätzliche Kosten  -> höhere Gebühren (25% aller Sammel- Sortier- und Verwertungskosten, d. h. 5-6 €/E*a)